Testament

Das Testament - der letzte Wille

Mit dem Tode eines Menschen geht sein gesamtes Vermögen auf eine oder mehrere Personen, den oder die Erben, über. Liegt kein Testament vor, gilt das gesetzliche Erbrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist.
Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Auch der Ehegatte ist gesetzlicher Erbe. Entgegen weitläufiger Meinung erbt z. B. nicht der Ehepartner alles, sondern bei einem gesetzlichen Güterstand die Kinder und der Ehepartner gemeinsam.
Testament
Das Testament ist eine einseitige Erklärung des Erblassers. Es ist nur gültig, wenn es der Erblassers selbst mit der Hand geschrieben und unterschrieben hat oder wenn es vor einem Notar beurkundet wurde.
Das Erbrecht bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Einzelheiten des Vermögensübergangs im Rahmen der Erbfolge zu regeln. Der Erblasser kann vorschreiben, wie der Nachlass unter den Erben aufgeteilt werden soll. So kann Streit im Vorwege vermieden werden.
„Da das Erbrecht komplex ist, lohnt sich eine Rechtsberatung durch einen Notar oder im Erbrecht versierten Anwalt, vor allem bei komplizierten Vermögensverhältnissen“, schreibt das Magazin FINANZTEST in einer Spezialausgabe zum Thema „Erben und vererben“.

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