Patientenverfügung
Patientenverfügung – Vorsorge für den Notfall
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Verfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Jeder von uns kann in eine Situation kommen, in der man durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Eine Patientenverfügung dient dazu, damit nichts gegen unseren Willen geschieht. Angehörige und Ärzte werden zudem durch die Verfügung bei schwierigen Entscheidungen entlastet.
Der (spätere) Patient bestimmt mittels der Patientenverfügung, welche Handlungen unterlassen, bzw. durchgeführt werden sollen. Die Patientenverfügung regelt dagegen nicht, welche Personen die getroffenen Entscheidungen treffen dürfen bzw. den Patientenwillen in die Tat umsetzten, das regelt die Vorsorgevollmacht.
Eine Verfügung hat nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgt und unterschrieben ist. Wenn z.B. eine Unterschrift nicht möglich ist, kann auch ein Notar die Verfügung beglaubigen. Die Verfügung gilt nur für den Zeitraum, in dem sich der Betreffende nicht mehr selbst äußern kann oder seine Beurteilung zu weit beeinträchtigt ist, z.B. durch Demenz. Eine Patientenverfügung kann jederzeit – auch mündlich – widerrufen werden.
Gerne stellen wir Ihnen ein kostenloses Muster einer Patientenverfügung in unserem Räumlichkeiten zur Verfügung.