Vorsorgevollmacht

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter

Nach deutschem Recht bevollmächtigt eine Person eine andere Person mit einer Vorsorgevollmacht, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Entscheidungen zu treffen.
Vorsorgevollmacht
Die Notsituation kann z.B. eine schwere Krankheit oder ein Unfall sein, bzw. eine Situation, wo die betreffende Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Der Bevollmächtigte entscheidet also an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.
Eine Vorsorgevollmacht setzt daher unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und muss schriftlich verfasst und handschriftlich unterschrieben sein, Sie kann von einer weiteren Person oder von mehreren weiteren Personen bezeugt oder notariell beurkundet werden.

Die Vorsorgevollmacht ist, neben der Patientenverfügung, ein weiteres, wichtiges Instrument für die Durchsetzung des eigenen Willens. Viele Menschen fragen sich, warum sie eine Vollmacht für den Vorsorgefall verfassen sollen, denn sie haben Familie oder einen Partner, der sich vermeintlich um alles kümmern wird. Beachten Sie aber, dass Ehepartner / Partner und Kinder nicht automatisch bevollmächtigt, sondern ebenfalls eine schriftliche Bevollmächtigung benötigen.

Gerne stellen wir Ihnen ein kostenloses Muster einer Vorsorgevollmacht in unserem Räumlichkeiten zur Verfügung.

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